Bundesregierung muss Hintergehung von Verbraucherinnen und Verbraucher stoppen - ein Produktverantwortungsgesetz ist notwendig

Kurzfassung: Bundesregierung muss Hintergehung von Verbraucherinnen und Verbraucher stoppen - ein Produktverantwortungsgesetz ist notwendig"Es ist traurige Wahrheit, dass Produkthersteller ihre Waren mit geplantem ...
[Deutscher Naturschutzring (DNR)e.V. - 16.12.2014] Bundesregierung muss Hintergehung von Verbraucherinnen und Verbraucher stoppen - ein Produktverantwortungsgesetz ist notwendig

"Es ist traurige Wahrheit, dass Produkthersteller ihre Waren mit geplantem "Kaputtgehdatum" produzieren und so nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher hintergehen, sondern auch Ressourcen an Material und Energie verschwenden." - so der Generalsekretär des Deutschen Naturschutzringes (DNR) Dr. Helmut Röscheisen.
Frankreich macht es vor. Nach der dort eingeleiteten Gesetzesinitiative, mit der absichtliche Verkürzung von Lebensdauer und Gebrauchswert von Produkten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden soll, muss die Bundesregierung ihre jahrelange Untätigkeit gegen die geplante Obsoleszenz (Funktionsuntüchtigkeit) beenden und Maßnahmen dagegen treffen. Die in der Wirtschaft betriebenen Obsoleszenzstrategien sind mittlerweile gut beschrieben. Zu diesen Strategien zählen das Nichtanwenden vorhandener und wirtschaftlich realisierbarer Technologien und Materialien, die eine längere Lebensdauer von Produkten ermöglichen, um so den Absatz durch frühzeitige Ersatzkäufe zu steigern.
Mit einer ganzen Reihe von gezielten Maßnahmen muss die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen Stopp der geplanten Obsoleszenz schaffen. Dazu gehören die Änderung bestehender Gesetze, wie dem neuen Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzgesetzes, das in seiner Umsetzung bisher Herstellern erlaubt, nicht nur Akkumulatoren, sondern auch Batterien fest einzubauen. Deren Ausbau ist dann, wenn überhaupt, nur bei zusätzlichen Kosten möglich. "In einem neuen Produktverantwortungsgesetz können konkrete Pflichten an die Produkthersteller verankert und beim Gewährleistungsrecht der Zeitraum für die Beweislastumkehr verlängert werden. Bisher ist es dem Verbraucher ohne erheblichen Aufwand kaum möglich, nachzuweisen, dass ein Produktmangel von Anfang an vorhanden war. Konstruktive Mängel werden erst gar nicht erfasst", sagte Stefan Schridde, Vorstand von Murks? NEIN DANKE. Sinnvoll ist auch die Einführung von Kennzeichnungspflichten wie der geplanten Gebrauchsdauer, der Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit, dem durchschnittlichen Zeitpunkt des ersten Schadeneintritts.
Bei der heutigen Pressekonferenz stellen der DNR-Generalsekretär Dr. Helmut Röscheisen und Stefan Schridde, Vorstand von MURKS? Nein Danke e.V. , der seit einigen Jahren das Thema geplante Obsoleszenz aufgreift, die Problematik und Abhilfemöglichkeiten vor.

Dr. Helmut Röscheisen
DNR-Generalsekretär
Tel. 030-678 1775-70
mobil: 0160-97209108
Stefan Schridde
Vorstand Murks? NEIN DANKE
Tel. 30 25 58 03 21
mobil: 176 83 29 91 80
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