Sachgerechte Entscheidung über Tierarzneimitteleinsatz notwendig

Kurzfassung: Sachgerechte Entscheidung über Tierarzneimitteleinsatz notwendigDBV im Gespräch mit deutschen EuropaabgeordnetenFür sachgerechte Lösungen zur Verringerung von Antibiotikaresistenzen hat in Brüsse ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 11.12.2014] Sachgerechte Entscheidung über Tierarzneimitteleinsatz notwendig

DBV im Gespräch mit deutschen Europaabgeordneten
Für sachgerechte Lösungen zur Verringerung von Antibiotikaresistenzen hat in Brüssel das Mitglied des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im QS-Koordinierungsbeirat Antibiotikamonitoring, Gerhard Stadler, geworben. Gemeinsam mit dem Bundesverband praktizierender Tierärzte trafen sich die Vertreter des DBV mit führenden Agrar- und Umweltpolitikern des Europaparlamentes zu einem Arbeitsgespräch.
"Die deutschen Landwirte sind bereits auf dem Weg, Antibiotikaresistenzen zu reduzieren und Tierarzneimittel verantwortungsvoll einzusetzen. Gerade deshalb sollte dieser Weg auf EU-Ebene durch sachgerechte Lösungen und Regelungen flankiert werden", betonte Stadler. Die Tierhalter seien auf pragmatische und unbürokratische Lösungen angewiesen. Bürokratische Belastungen werden befürchtet, wenn zum Beispiel Landwirte, die eine orale Medikation vornehmen, wie Arzneifuttermittelhersteller behandelt werden sollen. Deshalb forderte Stadler, dass das Europäische Parlament die Vorschläge der EU-Kommission nachbessern sollte.
Die EU-Kommission hat am 10. September 2014 Vorschläge für Verordnungen zu Tierarzneimitteln und Arzneifuttermitteln vorgelegt, die in den kommenden Monaten im Europaparlament sowie im Ministerrat erörtert werden.
Stadler und der Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz, betonten, dass ein völliges Verbot der Nutzung von Reserveantibiotika in der Tierhaltung nicht sachgerecht sei. Es widerspreche dem Ziel des Tierschutzes und bremse die Entwicklung neuer Antibiotika aus. "Das Problem der Antibiotikaresistenz darf nicht auf dem Rücken des Tierschutzes ausgetragen werden. Kranke Tiere müssen auch weiterhin bestmöglich behandelt werden können", betonte Stadler. Vielmehr könne der Einsatz von Reserveantibiotika an die Bedingung geknüpft werden, dass vorab ein Antibiogramm erstellt werde, um die Wirksamkeit sicherzustellen.

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