22.075 Asylanträge im November 2014

Kurzfassung: 22.075 Asylanträge im November 2014Im November 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 22.075 Asylanträge gestellt, 56,0 Prozent mehr als im Vorjahresmonat November 2013 ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 08.12.2014] 22.075 Asylanträge im November 2014

Im November 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 22.075 Asylanträge gestellt, 56,0 Prozent mehr als im Vorjahresmonat November 2013. Entschieden hat das Bundesamt im November 2014 über die Anträge von 14.473 Personen. 4.503 Personen
erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (31,1 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 122 Personen (0,8 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 183 Personen (1,3 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2014 22.075 Personen Asyl beantragt, davon 18.748 als Erstanträge und 3.327 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjah-resmonat um 7.928 Personen (56,0 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 796 Personen (3,7 Prozent) gestiegen.
Die Zahl der Asylerstanträge im November 2014 (18.748) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (12.130 Erstanträge) um 54,6 Prozent und gegenüber dem Vormonat (18.415 Erstanträge) um 1,8 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Kosovo.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im November 2014 (3.327) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (2.017) um 64,9 Prozent und gegenüber dem Vormonat (2.864) um 16,2 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien.
Im November 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 14.473 Personen (Vorjahresmonat: 9.972, Vormonat: 13.015) entschieden. 4.503 Personen (31,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 262 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 4.241 Personen (29,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im November 2014 erhielten 122 Personen (0,8 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2014 bei 183 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 5.421 Personen (37,5 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.244 Personen (29,3 Prozent).
II.Laufendes Jahr 2014
In der Zeit von Januar bis November 2014 haben insgesamt 181.453 Personen in Deutschland Asyl beantragt, darunter 155.427 als Erstanträge und 26.026 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (115.576 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 65.877 Personen (57,0 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 (155.427) stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (99.989 Erstanträge) um 55,4 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Zahl der Asylfolgeanträge in den ersten elf Monaten 2014 (26.026) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (15.587) um 67,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Irak und Mazedonien.
Von Januar bis November 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 113.636 Entscheidungen (Vorjahr: 74.952) getroffen. Insgesamt 26.842 Personen (23,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.919 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 24.923 Personen (21,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 5.092 Personen (4,5 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2014 bei 1.879 Personen (1,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Auf-enthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 38.306 Personen (33,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Dublin-Verfahren und Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 41.517 Personen (36,5 Prozent).
Ende November 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 163.244, davon 145.528 als Erstanträge und 17.716 als Folgeanträge (Vormonat: 154.074 anhängige Verfahren, davon 137.562 Erst- und 16.512 Folgeanträge; zum 30. November 2013 90.398 anhängige Verfahren, davon 82.640 Erst- und 7.758 Folgeanträge).
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