21.11.2014 11:03 Uhr in Gesellschaft & Familie von IG Bauen-Agrar-Umwelt

EU plant Selbstausbeutungs-Richtlinie - IG BAU warnt vor neuer Zumutung aus Brüssel für Arbeitnehmer

Kurzfassung: EU plant Selbstausbeutungs-Richtlinie - IG BAU warnt vor neuer Zumutung aus Brüssel für ArbeitnehmerDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Ko ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 21.11.2014] EU plant Selbstausbeutungs-Richtlinie - IG BAU warnt vor neuer Zumutung aus Brüssel für Arbeitnehmer

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) befürchtet, dass auch unter der neuen EU-Kommission die Rechte von Arbeitnehmern weiter unter Druck geraten. Aktueller Anlass ist die Idee, sogenannte Ein-Personen-Gesellschaften (SUP) zuzulassen. Noch in diesem Dezember soll der Europäische Rat dazu die Weichen stellen. "Ob diese Personen tatsächlich selbstständig arbeiten oder als Scheinselbstständige ausgebeutet werden, kann dann kaum mehr kontrolliert werden", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Robert Feiger anlässlich eines Treffens der Tarifpartner der Bauwirtschaft mit Europaabgeordneten diese Woche in Brüssel. "Die Gründung einer SUP darf die nationalen Kontrollbehörden bei der Feststellung und Ahndung von Scheinselbstständigkeit in keiner Weise behindern."
Wie die entsprechende Richtlinie genau ausgestaltet wird, ist für die IG BAU auch ein Test für die Glaubwürdigkeit von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Er hatte sich für den Grundsatz ausgesprochen ‚gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und angekündigt, dass er in der EU mit Sozialdumping Schluss machen will. "Das hören wir gern", sagte Feiger. "Aber wir sind noch skeptisch."
Bei der Ein-Personen-Gesellschaft ist eine grenzüberschreitende Online-Gründung ohne persönliches Erscheinen innerhalb von drei Tagen vorgesehen. Eine gründliche Überprüfung ist damit unmöglich. Gründer brauchen ein Mindestkapital von nur einem Euro. Die IG BAU befürchtet, dass damit ein Anreiz für noch mehr Scheinselbstständigkeit gegeben wird. Es ist wahrscheinlich, dass bei Kontrollen künftig schon die Anmeldung einer Ein-Personen-Gesellschaft als ein Indiz für eine reguläre Selbstständigkeit gewertet wird, obwohl in Wahrheit eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
Ebenso sieht die IG BAU europäische Sozialstandards durch die verschiedenen Freihandels- und Dienstleistungsabkommen wie TTIP, CETA und TISA gefährdet. "Diese Abkommen dürfen nicht die Tür dafür öffnen, dass hier noch mehr abhängige Scheinselbstständige am Bau eingesetzt werden", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers vor den EU-Parlamentariern. "Diese kämen ja aus Drittstaaten und wären damit hier de facto unkontrollierbar, weil diese Drittstaaten logischerweise gerade nicht den gleichen Anforderungen und Pflichten unterliegen wie die Herkunftsländer innerhalb der EU."
Die IG BAU bezweifelt, dass die Verhandler der Abkommen ausreichende Kenntnisse der Situation am Bau besitzen, um die berechtigten Belange der Beschäftigten zu berücksichtigen. "Leider sorgt die Geheimniskrämerei der Unterhändler dafür, dass es keinen fachlichen Dialog mit den betroffenen Branchen über Details gibt", kritisierte Schäfers. Er forderte die Europaabgeordneten auf, "gründlich hinzusehen und mit dafür zu sorgen, dass mit allen Sozialpartnern der betroffenen Wirtschaftszweige über die jeweils beabsichtigten Regelungen gesprochen wird, bevor es zu einem Teilabschluss von Verhandlungen kommt."

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