Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft

Kurzfassung: Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in KraftDas Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 06.11.2014] Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft

Das Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer" ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt heute in Kraft.
Durch das Gesetz werden die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von 29a AsylVfG eingestuft, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können.
Bundesinnenminister Dr. de Maizière erklärt hierzu:
"Wenn wir unserer humanitären Verantwortung für die wirklich Schutzbedürftigen dauerhaft gerecht werden wollen, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass bei nicht Schutzbedürftigen der Aufenthalt in Deutschland möglichst schnell beendet wird. Das Gesetz ist hier ein wichtiger Baustein. Asylanträge aus diesen Staaten können nun schneller bearbeitet und die Aufenthalte von Antragsstellern aus diesen Staaten in Deutschland schneller beendet werden. Außerdem erwarte ich, dass das Gesetz bei Bund, Ländern und Kommunen zu einer erheblichen Kostenentlastung führen wird".
Des Weiteren wird durch das Gesetz die Wartefrist, nach der Asylbewerbern und Ausländern, die eine Duldung besitzen, die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt. Hierdurch sollen sie früher die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Telefon: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Telefax: +49 30 18681-1083
Mail: presse@bmi.bund.de
URL: http://www.bmi.bund.de
Weitere Informationen
Bundesministerium des Innern (BMI)
Bundesministerium des Innern (BMI) Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die innere Sicherheit. Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als auch der Schutz unserer Verfassung. Weiteres wesentliches Element im nationalen Sicherheitssystem ist der Aufgabenbereich Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.Das Bundesministerium des Innern erfüllt ein breites Aufgabenspektrum und ist differenziert organisiert. Es hat seinen Sitz in Berlin und Bonn und verfügt über eine weit verzweigte Behördenstruktur. Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin sein erster Dienstsitz. Das im Bezirk Berlin-Mitte, Ortsteil Moabit, gelegene Dienstgebäude bietet auf 13 Etagen Raum für rund 900 Berliner Bedienstete des Ministeriums.Der Bundesminister des Innern kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Informationsgesellschaft. Er sorgt dafür, dass sie den neuen Informations- und Kommunikationstechniken vertrauen können und dass ihre Privatsphäre geschützt bleibt.Auch Migrations- und Integrationspolitik gehört zu den zentralen Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Migration ist ein weltweites Phänomen, dessen Bedeutung seit Bestehen der Bundesrepublik stark zugenommen hat.Der Bundesminister des Innern ist ebenfalls zuständig für den öffentlichen Dienst. Über 5 Millionen Menschen sind in Deutschland beim Staat - beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden - beschäftigt.
Bundesministerium des Innern (BMI),
, 10559 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 30 18681-1022/-1023 /-1089; http://www.bmi.bund.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium des Innern (BMI)

10559 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
+49 30 18681-1022/-1023 /-1089
Fax:
+49 30 18681-1083
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/116439

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-des-innern-bmi-pressefach.html
Die Pressemeldung "Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten tritt in Kraft" ist Bundesministerium des Innern (BMI), vertreten durch .