Wegweisende Entscheidungen für das deutsche Wissenschaftssystem

Kurzfassung: Wegweisende Entscheidungen für das deutsche WissenschaftssystemGWK bringt Fortsetzung der Wissenschaftspakte auf den WegDie Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich heute auf die Fortsetzung ...
[Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) - 30.10.2014] Wegweisende Entscheidungen für das deutsche Wissenschaftssystem
GWK bringt Fortsetzung der Wissenschaftspakte auf den Weg
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich heute auf die Fortsetzung des Hochschulpaktes, der DFG-Programmpauschalen und des Paktes für Forschung und Innovation bis zum Jahr 2020 verständigt. Damit können diese erfolgreichen Bund-Länder-Programme mit einem zusätzlichen Finanzvolumen von 25,3 Mrd. Euro in die nächste Förderphase gehen, wenn die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern ihnen im Dezember ihre endgültige Zustimmung geben.
Mit der neuen Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt werden Bund und Länder bis 2020 ein Studienangebot für 760.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Stand von 2005 bereitstellen. Damit wird auch künftig ein am Bedarf orientiertes Studienplatzangebot gesichert. Pro zusätzlichen Studienanfänger bringen Bund und Länder 26.000 Euro auf, von denen der Bund im Rahmen eines Festbetragsmodells 13.000 Euro trägt. Die Länder erbringen Mittel in vergleichbarer Höhe. Grundlage des Festbetragsmodells ist die aktuelle KMK-Vorausberechnung vom Mai 2014 zu den zu erwartenden Studienanfängern, die von Bund und Ländern ausfinanziert werden sollen. Damit erhalten die Hochschulen Planungssicherheit über die gesamte dritte Förderphase. Auch im Hochschulpakt III gibt es Solidarmechanismen ("Pauschalen") unter den Ländern, die die besondere Ausgangslage der ostdeutschen Flächenländer und der Stadtstaaten berücksichtigen.
Mit dieser gemeinsamen Milliardeninvestition schaffen Bund und Länder die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen, die beispielsweise mehr Personal einstellen können. Der Hochschulpakt finanziert künftig auch ganz gezielt Maßnahmen, die mehr Studienanfänger zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Ein ausdrückliches Ziel ist es auch, mehr beruflich Qualifizierten den Weg in die Hochschulen zu eröffnen.
Der Hochschulpakt 2020 ist ein zentrales Instrument des Bundes und der Länder, um die Hochschulen in Zeiten stark steigender Studienanfängerzahlen gezielt zu unterstützen: Über die Gesamtlaufzeit aller drei Programmphasen des Hochschulpaktes seit 2007 werden insgesamt bis zum Jahr 2023 mehr als 20 Mrd. Euro des Bundes und über 18 Mrd. Euro der Länder an die Hochschulen fließen.
Des Weiteren hat sich die GWK heute auf die Fortführung der DFG-Programmpauschalen bis 2020 sowie auf deren Erhöhung um 10 Prozent von 20 auf 22 Prozent verständigt.
Mit der Programmpauschale erhalten von der DFG geförderte Projekte einen Zuschlag für indirekte Projektkosten. Die geförderten Hochschulen gewinnen hierdurch erhebliche finanzielle Handlungsspielräume über die durch die Länder bereit gestellten Grundmittel hinaus.
In ihren heutigen Beratungen stellten die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern die ausnahmslos positiven Effekte dieser in 2007 eingeführten, erfolgreichen Programmpauschalen für die Wettbewerbs-, Innovations- und Strategiefähigkeit der Hochschulen heraus und sprachen sich einmütig für ihre Weiterführung aus. Die Mittel für die Programmpauschalen der bis zum 31. Dezember 2015 bewilligten Projekte werden in Höhe von 20 Prozent weiterhin vom Bund getragen. Die Mittel für die Programmpauschalen der ab 2016 neu bewilligten Projekte in Höhe von 22 Prozent werden künftig gemeinsam von Bund und Ländern getragen (Bund 20 Prozent, Länder 2 Prozent).
Auch den Pakt für Forschung und Innovation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie den vier großen Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft werden Bund und Länder bis 2020 fortsetzen. Mit dem Pakt wird vereinbart, dass die Zuwendungen an die Wissenschaftsorganisationen ab 2016 jährlich um drei Prozent erhöht werden; diesen Aufwuchs wird der Bund alleine tragen. Damit erhalten die beteiligten Wissenschaftsorganisationen finanzielle Planungssicherheit; sie verpflichten sich im Gegenzug auf forschungspolitische Ziele und legen dar, wie sie diese erreichen werden. Der Pakt für Forschung und Innovation läuft seit 2005. In der Summe haben die genannten außeruniversitären Forschungsorganisationen zwischen 2005 und 2014 einen Aufwuchs ihrer Haushalte von 5,2 Mrd. Euro (2005) auf 7,9 Mrd. Euro (2014) erfahren.
Die Wissenschaftsorganisationen nutzen die dadurch entstehende Flexibilität und Planungssicherheit zur strategischen Weiterentwicklung ihrer Forschung, zur systematischen Personalentwicklung, Vernetzung im Wissenschaftssystem mit deutschen und internationalen Partnern in Wissenschaft und Gesellschaft und zum Transfer von Wissen in die Anwendung. Damit tragen sie entscheidend zur Spitzenstellung der deutschen Wissenschaft bei.
Die Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: "Bund und Länder haben heute einen Durchbruch erreicht und wegweisende Entscheidungen für das deutsche Wissenschaftssystem und damit für den Standort Deutschland getroffen. Der heutige Beschluss zum Hochschulpakt ist ein hervorragendes und frühzeitiges Signal an unsere Hochschulen: Bund und Länder lassen sie mit dem enorm gestiegenen Studieninteresse auch nach den doppelten Abiturjahrgängen nicht allein. Auch die Programmpauschalen kommen unmittelbar den Hochschulen zugute und fördern exzellente Forschung. Sie wird für neue Projekte ab 2016 auf 22 Prozent erhöht, der Bund trägt weiterhin 20 Prozent, die Länder 2 Prozent. Für die außeruniversitären Forschungsorganisationen haben wir mit der Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation ebenfalls Planungssicherheit geschaffen; die dreiprozentige Steigerung trägt der Bund alleine."
Die stellvertretende GWK-Vorsitzende und rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerin, Doris Ahnen, betont: "Für die Länder und den Bund besitzt der Ausbau des Wissenschaftssystems eine hohe Priorität. Wir wollen die Hochschulen dabei unterstützen, dass sie auch angesichts weiterhin hoher Studienanfängerzahlen auf längere Sicht angemessene Studienbedingungen bieten können. Wir wollen ihnen Planungssicherheit geben und jungen Menschen in unserem Land bestmögliche Bildungschancen garantieren. Planungssicherheit sollen die Hochschulen nicht nur bei der Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger bekommen, sondern auch in der Hochschulforschung durch die Weiterentwicklung der Programmpauschalen. Die Wissenschaftspakte sind eine Investition in unsere Zukunftsfähigkeit."

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Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben auf der Grundlage von Artikel 91 b Grundgesetz die Errichtung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 14. Juni 2007 beschlossen. Die GWK hat am 1. Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen.
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