Kabinett verabschiedet neue Mess- und Eichverordnung

Kurzfassung: Kabinett verabschiedet neue Mess- und EichverordnungDie Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegte Verordnung zur Neuregelung des gesetzli ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 15.10.2014] Kabinett verabschiedet neue Mess- und Eichverordnung

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegte Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung (PDF: 663 KB) beschlossen. Zuvor hatte der Verordnungsentwurf am 10. Oktober 2014 das europäische Notifizierungsverfahren passiert. Der Bundesrat befasst sich am 28. November 2014 mit der Verordnung. Ab 1. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten.
Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wird beibehalten. Mit der Neuordnung des gesetzlichen Messwesens gelten künftig für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Von der Neuregelung im gesetzlichen Messwesen und der deutlichen Vereinfachung für die Wirtschaftsakteure profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten.
Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Zudem ist das neue Regelungssystem innovationsoffen und kann zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen. Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch künftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten.
Die vom Kabinett verabschiedete Mess- und Eichverordnung finden Sie hier (PDF: 663 KB).

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Scharnhorststr. 34-37
11019 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 18 615-6121
Telefax: 030 18 615-7020
Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
URL: http://www.bmwi.de
Weitere Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) Nach der Bundestagswahl im September 2005 wurden die Arbeitsbereiche des bisherigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in zwei neue Ministerien eingegliedert. Das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird von Michael Glos geleitet.Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist es, das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen.Zum Geschäftsbereich des BMWi gehören 7 Behörden:BundeskartellamtBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und EisenbahnenBundesagentur für Außenwirtschaft Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Physikalisch-Technische Bundesanstalt Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI),
, 11019 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 18 615-6121; http://www.bmwi.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI)

11019 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 18 615-6121
Fax:
030 18 615-7020
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/115249

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesministerium-für-wirtschaft-und-technologie-bmwi-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kabinett verabschiedet neue Mess- und Eichverordnung" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kabinett verabschiedet neue Mess- und Eichverordnung" ist Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), vertreten durch .