Bundesrat billigt Verordnung für mehr Transparenz bei Energiepreisen

Kurzfassung: Bundesrat billigt Verordnung für mehr Transparenz bei EnergiepreisenHeute hat der Bundesrat die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der S ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 10.10.2014] Bundesrat billigt Verordnung für mehr Transparenz bei Energiepreisen

Heute hat der Bundesrat die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung mit einer Maßgabe beschlossen.
Bundesminister Gabriel: "Ich begrüße die heutige Zustimmung des Bundesrates sehr. Mit der Verordnung erweitern wir die Informationspflichten der Grundversorger gegenüber den Verbrauchern. Damit werden die Verbraucher künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises bei Strom und Gas zu bewerten. Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit zwischen den Anbietern. Und sie fördert über eine bessere Information der Kunden zugleich den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt."
Die Verordnung ergänzt die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung, damit der Grundversorgungspreis und seine Zusammensetzung transparenter werden. Dazu sollen künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und dies sogar müssen, sollten die staatlich veranlassten Preisbestandteile sinken.
Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt und am 27. August 2014 im Kabinett beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Verordnung mit einer Maßgabe gebilligt. In einem nächsten Schritt wird nun das Bundeskabinett über die Maßgabe des Bundesrates beschließen.
Ziel ist ein Inkrafttreten der Verordnung noch im Herbst 2014.

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