Tomaten und Brokkoli sind nicht patentierbar

Kurzfassung: Tomaten und Brokkoli sind nicht patentierbarDBV zur anstehenden Verhandlung am Europäischen PatentamtDer Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt im Vorfeld der Verhandlung des Europäischen Patentam ...
[Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) - 24.09.2014] Tomaten und Brokkoli sind nicht patentierbar

DBV zur anstehenden Verhandlung am Europäischen Patentamt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt im Vorfeld der Verhandlung des Europäischen Patentamtes zum sogenannten Tomaten- und Brokkolipatent nochmals seine deutliche Ablehnung von Patenten in der Tier- und Pflanzenzüchtung. Die bereits im Jahr 2010 ergangene Entscheidung des Europäischen Patentamtes, klassische Züchtungsverfahren vom Patentrecht auszunehmen, darf nicht ausgehöhlt werden. Es wäre vollkommen widersprüchlich, wenn ein Patent auf Tomaten und Brokkoli erteilt werden könnte, obwohl das zugrundeliegende Züchtungsverfahren selbst nicht die erforderliche Erfindungshöhe aufweist. Dies würde auch dem Willen des deutschen Gesetzgebers widersprechen, der bereits im deutschen Patentgesetz geregelt hat, dass die durch herkömmliche Züchtungsverfahren gewonnenen Pflanzen und Tiere nicht patentierbar sind.
Der DBV hält das Patentrecht nach wie vor nicht für geeignet, die Besonderheiten der sich biologisch vermehrenden Materie in Landwirtschaft und Züchtung abzudecken. Solange es auf EU-Ebene noch keine entsprechende Änderung der Biopatentrichtlinie gibt, gilt es, die gesetzlichen Grundlagen sehr restriktiv auszulegen, damit nicht noch mehr unwiderrufliche Fakten in diesem sensiblen Bereich der Biopatente geschaffen werden. Der DBV appelliert an das Europäische Patentamt, seiner hohen Verantwortung gerecht zu werden und in seiner Entscheidung mögliche Auswirkungen auf Landwirtschaft und Züchtung zu berücksichtigen.
Am 27. Oktober 2014 verhandelt die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes in München zum sogenannten Tomaten- und Brokkolipatent. Es geht um die Frage, wie sich das Verbot der Patentierung klassischer Züchtungsverfahren auf die Zulässigkeit von Patentansprüchen auf die gezüchteten Pflanzen oder pflanzliches Material, wie beispielsweise Früchte, auswirkt.

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