Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zu CETA

Kurzfassung: Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zu CETADie Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat heute zwei Gutachten zum Ent ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 22.09.2014] Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Gutachten zu CETA

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, hat heute zwei Gutachten zum Entwurf des Europäisch-Kanadischen Freihandelsabkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA)http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ceta.html vorgestellt. Die Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums beschäftigen sich zum einen mit der Einstufung von CETA als gemischtes Abkommen und zum anderen mit dem Thema Investitionsschutz.
Staatssekretärin Zypries: "Die Bundesregierung hat von Anfang an das Ziel unterstützt, mit Kanada http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/laenderinformationen,did=270822.html ein modernes und ehrgeiziges Freihandelsabkommen http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Handelspolitik/europaeische-handelspolitik,did=242722.html abzuschließen. Denn ein gestärkter Freihandel bietet Chancen für mehr Wachstum und Arbeitsplätze. Es geht aber nicht um Wirtschaftswachstum um jeden Preis. Bestehende Standards zum Schutz der Verbraucher, Arbeitnehmer und der Umwelt müssen abgesichert werden.
Zwei Punkte sind von besonderer Bedeutung und ich danke den Gutachtern für ihre Beiträge hierzu. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Dies wird durch eines der Gutachten belegt. Neben dem Rat und dem Europäischen Parlament müssen deshalb auch die nationalen Parlamente dem Abkommen zustimmen.
Die Bundesregierung hält zudem spezielle völkerrechtliche Regelungen zum Investitionsschutz und zu Investor-Staat-Schiedsverfahren zwischen Staaten, die über belastbare Rechtsordnungen verfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten gewährleisten, grundsätzlich für entbehrlich. In jedem Fall muss der Handlungsspielraum des Gesetzgebers gewahrt bleiben. Das zweite Gutachten zeigt, dass CETA Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stellt. Das heißt, dass Investoren in Deutschland nicht erfolgreich gegen dem Allgemeinwohl dienende Gesetze klagen können. Im Hinblick auf den Marktzugang scheidet sogar die Anrufung eines Schiedsgerichts aus.
Mit der Veröffentlichung der beiden Gutachten möchten wir zu mehr Transparenz und einer sachlichen Debatte beitragen. Die Bundesregierung erarbeitet gegenwärtig ihre Position zum CETA-Entwurf, der auch Bundestag und Bundesrat vorliegt."
Das Gutachten von Prof. Dr. Franz C. Mayer, LL.M. (Yale), Universität Bielefeld, beschäftigt sich mit der Kompetenzverteilung zwischen Europäischer Union und Mitgliedstaaten im Rahmen eines Freihandelsabkommens. Prof. Mayer kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass CETA als gemischtes Abkommen einzustufen ist. Ein Abschluss allein durch die EU kommt daher nicht in Frage. Vielmehr muss das Abkommen auch von allen 28 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Neben dem Europäischen Parlament müssen deshalb auch die nationalen Parlamente zustimmen.
Dr. Stephan Schill, LL.M (NYU) (Max-Planck-Institut für ausländisches und öffentliches Recht in Heidelberg), wurde damit beauftragt, zu den Auswirkungen des Investitionsschutzkapitels auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers sowie den Folgen eventueller Schiedssprüche Stellung zu nehmen. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass CETA Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell-rechtlich nicht besser stellt. Im Gegenteil: Der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz kanadischer Investitionen bleibt in einigen Punkten sogar signifikant hinter dem deutschen Verfassungs- und dem Unionsrecht zurück. Der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt, öffentliche Gesundheit ist damit gewahrt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält beide Gutachten für fundiert und überzeugend. Die Gutachten finden Sie auf unserer Internetseite:
- Stellt das geplante Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ein gemischtes Abkommen dar? (Rechtsgutachten) (PDF: 308 KB)
- Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den Handlungsspielraum des Gesetzgebers (Kurzgutachten) (PDF: 340 KB).
Zu CETA: Im Jahr 2009 wurden in Brüssel formelle Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen begonnen. Die EU-Kommission, die auf Seiten der EU die Verhandlungen führte, hat am 5. August den vorgesehenen Text des Abkommens an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Der Text wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft.

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