Bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege: KDA fordert pro Jahr zehn Tag

Kurzfassung: Bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege: KDA fordert pro Jahr zehn TagDie Ankündigung im Koalitionsvertrag, Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz unter einem Dach zusammenzuführen, mit einem Re ...
[Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V. - 19.09.2014] Bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege: KDA fordert pro Jahr zehn Tag
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz unter einem Dach zusammenzuführen, mit einem Rechtsanspruch zu versehen sowie die zehntägige Auszeit analog Kinderkrankengeld weiterzuentwickeln, machte Hoffnung auf eine grundlegende Entlastung pflegender Angehöriger. Der vorliegende Referentenentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wird diesem Anspruch jedoch nur teilweise gerecht. Dies bemängelt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf und fordert folgende Nachbesserungen:
Die im Referentenentwurf geplante Lohnersatzleistung für eine zehntägige Auszeit bliebe weiterhin einmalig auf akute Pflegesituationen beschränkt, bemängelt Heike Nordmann, Geschäftsführerin des KDA. "Alle Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Pflege nicht nur am Beginn einer Pflegebedürftigkeit organisiert werden muss, sondern dass die in der Regel über viele Jahre andauernde Begleitung eines Pflegebedürftigen immer wieder einer (Neu)Organisation der Pflege bedarf." Deshalb fordert das KDA, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung tatsächlich analog dem Kinderkrankengeld zu gestalten und dafür zehn Tage pro Jahr zu gewähren.
Positiv hervorzuheben sei die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit für alle Mitarbeitenden in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Allerdings schlagen die KDA- Experten vor, die sechsmonatige Pflegezeit als eigenständigen Anspruch neben der Familienpflegezeit zu belassen. Während der Pflegezeit sollte zumindest ein teilweiser echter Lohnersatz aus Steuermitteln gewährt werden. Für eine verbleibende Differenz könnte darüber hinaus die Darlehensregelung gelten. "Wir begrüßen die Ausweitung der Pflegezeit auch auf Situationen der Sterbebegleitung. Allerdings wäre es wünschenswert, auch im Rahmen der Sterbebegleitung Pflegezeit für sechs statt nur für drei Monate zu gewähren", so Nordmann.
Die Rückzahlungsoptionen des Darlehens bei der Familienpflegezeit müssten flexibler gestaltet werden. Denn angesichts der kaum möglichen Einschätzbarkeit der Dauer einer Pflegesituation und der Situation auf dem Arbeitsmarkt, werde ein Großteil der Beschäftigten davor zurückschrecken, sich über zwei Jahre zu verschulden, mit anschließenden festen Rückzahlungsfristen und -raten.
Damit pflegende Angehörige mit ihren eigenen Bedarfen gestärkt werden, fordert das KDA, ein Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege im Referentenentwurf vorzusehen. Damit sollten die pflegenden Angehörigen beispielsweise Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu passenden Arbeitszeitmodellen, inklusive von Vereinbarungen zur (Familien-)Pflegezeit erhalten.
Eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf kann im Internet unter www.kda.de heruntergeladen werden.
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA)
Das KDA entwickelt seit mehr als 50 Jahren im Dialog mit seinen Partnern Lösungskonzepte und Modelle für die Arbeit mit älteren Menschen und hilft, diese in der Praxis umzusetzen. Es trägt durch seine Projekte, Beratungen, Fortbildungen, Tagungen und Veröffentlichungen wesentlich dazu bei, die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Dabei versteht sich das KDA als Wegbereiter für eine moderne Altenhilfe und Altenarbeit.
Das KDA betreibt, gefördert durch das Land NRW und die Landesverbände der Pflegekassen NRW, die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW.

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