Martin Weyand zum Katalog über vorsorgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft von BMUB und BMG

Kurzfassung: Martin Weyand zum Katalog über vorsorgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft von BMUB und BMGZum neuen Katalog über vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers von BMUB und BMG erklärt Martin Weyan ...
[BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - 05.09.2014] Martin Weyand zum Katalog über vorsorgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft von BMUB und BMG

Zum neuen Katalog über vorsorgende Maßnahmen zum Schutz des Wassers von BMUB und BMG erklärt Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW:
"Trinkwasser ist in Deutschland ein sicheres und qualitativ hochwertiges Lebensmittel. Der nun vom Bundesumweltministerium (BMUB) und Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlichte Katalog zeigt deutlich, welche umfangreichen Maßnahmen die Wasserversorger zum Schutz der Gesundheit leisten. Wichtig ist aber, dass diese Leistungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Kostenprüfungen anerkannt werden. Die Leistungen der Wasserversorger sind für Umwelt- und Gesundheitsschutz unverzichtbar, auch aus volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten, denn auf diese Weise werden erhebliche Kosten vermieden, die andernfalls von den Verbrauchern geschultert werden müssten.
Die deutsche Trinkwasserverordnung ist eines der weltweit strengsten Gesetzeswerke für Lebensmittel. Die darin enthaltenen Grenz- und Richtwerte gewährleisten, dass das Trinkwasser ohne gesundheitliche Folgen in unbegrenzter Menge ein Leben lang getrunken werden kann. Die aktuelle Publikation verdeutlicht, dass Wasserversorger oft über die Kernaufgaben hinaus vorsorgende Maßnahmen ergreifen, so etwa durch die Beratung von Landwirten, das Erstellen einer umfangreichen Datenbasis und die umfassende Gewässerüberwachung. Der BDEW begrüßt, dass BMUB und BMG eine umweltpolitische Verknüpfung von Vorsorgeleistung und notwendiger Kostenanerkennung hergestellt haben."
Der Katalog über vorsorgende Maßnahmen der Wasserwirtschaft von BMUB und BMG kann hier abgerufen werden:
www.bmub.bund.de/N51085

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