Brandenburg beim Angebot von Biotonnen weit abgeschlagen

Kurzfassung: Brandenburg beim Angebot von Biotonnen weit abgeschlagenWie eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion ergeben hat, gibt es deutschlandweit in 76 von insgesamt 402 Landkreisen und Stä ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 22.08.2014] Brandenburg beim Angebot von Biotonnen weit abgeschlagen

Wie eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion ergeben hat, gibt es deutschlandweit in 76 von insgesamt 402 Landkreisen und Städten kein Angebot an Biotonnen. In Brandenburg sieht es besonders schlecht aus. Hier wird derzeit in 13 von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten keine Biotonne angeboten, in fünf Landkreisen/kreisfreien Städten gibt es zwar ein Angebot, doch ist dieses nicht flächendeckend. "Brandenburg ist im bundesweiten Vergleich weit abgeschlagen und hat großen Nachholbedarf", sagte ANNALENA BAERBOCK, klimapolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Auch die Expertenanhörung zur diesjährigen Novelle des Brandenburger Abfall- und Bodenschutzgesetzes hatte ergeben, dass Brandenburg mit der Erfassung von nur zwei Kilogramm Bioabfall pro Einwohner und Jahr mithilfe von Biotonnen bundesweites Schlusslicht ist. "Im Vergleich zu Hessen, wo jährlich immerhin 80 Kilogramm pro Einwohner gesammelt werden, ist die Brandenburger Bilanz schon sehr mager", sagte AXEL VOGEL. Die rot-rote Landesregierung hat hier erst spät gehandelt, immerhin ist mit der Brandenburger Bioabfallstrategie nun zumindest ein flächendeckendes Angebot der Biotonne geplant. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Angebot, sondern auch der finanzielle Anreiz für die AnwohnerInnen, auf Biotonnen umzusatteln". Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können hier über die Gebührenordnung steuernd eingreifen.
"Bioabfälle gehören nicht in die Müllverbrennung, sondern können viel besser in Biogasanlagen verwertet werden. Das schont das Klima und die Umwelt", sagte der Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion AXEL VOGEL.
Ab dem 1. Januar 2015 gilt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Getrenntsammlungspflicht für Bioabfälle. Die Abfälle sollen einer möglichst hochwertigen Verwertung zugeführt werden, durch Vergärung in Biogasanlagen oder durch Kompostierung. Derzeit wird der Großteil der häuslichen Bioabfälle in Brandenburg noch über Restmülltonnen entsorgt. Die Biotonne soll der Sammlung von Haushaltsabfällen - Pflanzenabfällen und Essensresten - dienen, Grünabfälle aus dem Garten können aber auch weiter auf dem eigenen Komposthaufen verwertet werden.
Die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion können Sie hier als pdf-Datei einsehen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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