83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer Wahl

Kurzfassung: 83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer WahlEinträge in bundesweites Verzeichnis werden Ende des Jahres vorgestelltFür das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes stehe ...
[Deutsche UNESCO-Kommission e.V. - 25.06.2014] 83 Vorschläge für Immaterielles Kulturerbe in engerer Wahl

Einträge in bundesweites Verzeichnis werden Ende des Jahres vorgestellt
Für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes stehen 83 Vorschläge in der engeren Wahl. Zu den Anwärtern zählen unter anderem die Sage "Der Rattenfänger von Hameln", der Musikinstrumentenbau im Vogtland und der Segelflug auf der Wasserkuppe. Die Vorauswahl trafen die Bundesländer aus 128 Bewerbungen von Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen. Das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) begutachtet von Juni bis Oktober die Vorschläge und gibt Empfehlungen für das bundesweite Verzeichnis. Nach Bestätigung durch die staatlichen Stellen werden voraussichtlich im Dezember die ersten Einträge vorgestellt.
"Mit dem bundesweiten Verzeichnis gibt es erstmals eine Wertschätzung des immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Die Bewerbungen zeigen, wie breit gefächert die Ausdrucksformen bei uns sind", sagt Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe. Wissen und Können werde seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben. "Veränderung gehört zu diesen Kulturformen. Gelebte Traditionen sollen erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden", so Wulf.
Unter den 83 Vorschlägen sind alle Bereiche, die in dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes genannt werden: 29 Bräuche, Rituale und Feste, 19 darstellende Künste, 19 Handwerkstraditionen und 13 Formen des Wissens im Umgang mit der Natur und dem Universum. Drei Vorschläge sind mündliche Erzähltraditionen. Die Anzahl der Aufnahmen in das bundesweite Verzeichnis ist nicht beschränkt.
Seit 2013 ist Deutschland Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zum immateriellen Kulturerbe. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Das bundesweite Verzeichnis ist ein Beitrag zur Umsetzung des Übereinkommens in Deutschland. Nominierungen für die internationalen Listen des immateriellen Kulturerbes können frühestens 2015 nach dem deutschen Auswahlverfahren bei der UNESCO in Paris eingereicht werden.

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