Unternehmenssteuern: Die Konkurrenz schläft nicht

Kurzfassung: Unternehmenssteuern: Die Konkurrenz schläft nichtSoll der Standort D wettbewerbsfähig bleiben, muss die Bundesregierung bei den Unternehmenssteuern vielleicht schon bald handeln. Denn wichtige Konku ...
[Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. IW Köln - 14.05.2014] Unternehmenssteuern: Die Konkurrenz schläft nicht

Soll der Standort D wettbewerbsfähig bleiben, muss die Bundesregierung bei den Unternehmenssteuern vielleicht schon bald handeln. Denn wichtige Konkurrenten wie Frankreich und Spanien haben angekündigt, ihre Unternehmen steuerlich deutlich zu entlasten. Darauf verweist eine jetzt veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.
Durch die Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 hat sich die steuerliche Situation von Kapitalgesellschaften in Deutschland merklich verbessert. Damals sank die Körperschaftssteuer von 25 auf 15 Prozent; zusammen mit der Gewerbesteuer beträgt die tarifliche Belastung der Gewinne heute noch 30,6 Prozent. Damit liegt Deutschland international gesehen im oberen Mittelfeld auf Platz sieben hinter den USA (45,4 Prozent), Japan (38,5), Frankreich (36,1), Belgien (34), Portugal (31,5) und Italien (31,4). Allerdings gibt es auch wichtige Wettbewerber, die ihren Unternehmen nicht so tief in die Tasche greifen, wie Großbritannien (26 Prozent) oder die Niederlande (25 Prozent).
Die Bundesrepublik ist damit zwar kein Niedrigsteuerland. International tätige Unternehmen werden bei ihrer Standortwahl aber auch nicht massiv abgeschreckt, fasst die Studie zusammen. Trotzdem könnte in Deutschland über kurz oder lang eine Tarifsenkung notwendig werden: Frankreich hat angekündigt, den Körperschaftssteuersatz bis 2020 auf 28 Prozent zu senken und gleichzeitig Zusatzbelastungen für die Firmen abzuschaffen. Spanien will sogar auf 20 Prozent runtergehen. Sollte sich dies zu einem allgemeinen Trend auswachsen, müsste Deutschland nachziehen, um Standortnachteile, Wachstums- und Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Angesichts des gegenwärtigen historischen Höchststandes bei den Steuereinnahmen wäre ein solcher Schritt auch zu finanzieren.

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