Muttermilch für das eigene Kind – ab jetzt auch in der Kita!

Kurzfassung: Muttermilch für das eigene Kind - ab jetzt auch in der Kita!BfR und Nationale Stillkommission veröffentlichen Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit abgepumpter MuttermilchDas Bundesinstitut für ...
[Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - 28.04.2014] Muttermilch für das eigene Kind - ab jetzt auch in der Kita!

BfR und Nationale Stillkommission veröffentlichen Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit abgepumpter Muttermilch
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Nationale Stillkommission haben Merkblätter zum Umgang mit Muttermilch veröffentlicht, damit Säuglinge und Kleinkinder auch in der Kindertagesstätte oder Tagespflege hygienisch einwandfreie Muttermilch erhalten. "Kinder sollten so lange gestillt werden können, wie Mutter und Kind es wünschen", sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. "Deshalb ist es wichtig, dass Eltern und Pflegepersonal wissen, wie sie mit Muttermilch hygienisch einwandfrei umgehen." Das Merkblatt für Eltern informiert, wie Muttermilch gewonnen, aufbewahrt und zur Kita transportiert werden sollte; das Merkblatt für Kitas und Tagespflegestellen gibt Hinweise zur Kühlung, Erwärmung und Fütterung der Milch. Der Informationsbedarf zu diesem Thema ist gestiegen, seit in Deutschland immer mehr Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut werden.
Bei der Bereitstellung von Muttermilch für die Abgabe an das eigene Kind in der Kita oder Tagespflege sind einige Regeln zu beachten. Die Milch sollte durch eine hygienisch einwandfreie Muttermilchpumpe abgepumpt und in saubere, fest verschließbare Babymilchflaschen portioniert werden. Für die Aufbewahrung im Kühlschrank oder Tiefkühlgerät sind Temperaturen unter +5 C bzw. von -18 bis -22 C einzuhalten, die am Lagerungsort der Muttermilch täglich überprüft werden sollten. Gekühlte Muttermilch kann in einer leicht zu reinigenden Kühltasche mit mehreren Kühlelementen transportiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. In der Kita ist unbedingt darauf zu achten, dass jedes Kind nur die Milch der eigenen Mutter bekommt. Dafür müssen die Flaschen nicht nur mit dem Abpumpdatum, sondern auch mit dem Namen des Kindes beschriftet werden. Flaschen und alle sonstigen Utensilien sind nach jedem Gebrauch gründlich zu reinigen.
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wurden im Jahr 2012 bundesweit etwa 500.000 Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Tagespflegeperson betreut. Dies entspricht einem Anteil von 28 %, der in den kommenden Jahren weiter gesteigert werden soll. Nach Auffassung der Nationalen Stillkommission sind der Eintritt des Kindes in die Kita und die Rückkehr der Mutter in den Beruf kein Grund zum Abstillen, denn Kinder sollten auch nach Einführung von Beikost (ab Beginn des 5. bis 7. Monats) so lange weiter gestillt werden, wie Mutter und Kind es wünschen. Die jetzt veröffentlichten Merkblätter zum Umgang mit Muttermilch sollen dazu beitragen, die Stilldauer in Deutschland zu verlängern.
Die Merkblätter zum Umgang mit Muttermilch können auf der Internetseite des BfR unter www.bfr.bund.de/stillkommission heruntergeladen oder kostenlos beim BfR angefordert werden: Geschäftsstelle der Nationalen Stillkommission, Bundesinstitut für Risikobewertung, Max-Dohrn-Str. 8-10, 10589 Berlin, E-Mail: stillkommission@bfr.bund.de.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die wissenschaftliche Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland, die auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.Das BfR formuliert, basierend auf der Analyse der Risiken, Handlungsoptionen zur Risikominderung. Das Institut nimmt hiermit eine wichtige Aufgabe bei der Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit wahr.Die Bewertungen sollen für Öffentlichkeit, Wissenschaft und andere beteiligte oder interessierte Kreise transparent dargestellt und nachvollziehbar sein. Die Bewertungsergebnisse werden - unter Wahrung der Vertraulichkeit geschützter Daten - öffentlich zugänglich gemacht.
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