11.280 Asylanträge im März 2014

Kurzfassung: 11.280 Asylanträge im März 2014Im März 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.280 Asylanträge gestellt, 79,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat März 2013. Davon w ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 09.04.2014] 11.280 Asylanträge im März 2014

Im März 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.280 Asylanträge gestellt, 79,2 Prozent mehr als im Vorjahresmonat März 2013. Davon waren 9.839 Erstanträge und 1.441 Folgeanträge.
Entschieden hat das Bundesamt im März 2014 über die Anträge von 11.199 Personen. 2.098 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (18,7 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 632 Personen (5,6 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 160 Personen (1,4 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im März 2014 11.280 Personen Asyl beantragt, davon 9.839 als Erstanträge und 1.441 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.985 Personen (79,2 Prozent) und gegenüber dem Vormonat um 60 Personen (0,5 Prozent) gestiegen.
Die Zahl der Asylerstanträge im März 2014 (9.839) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (5.579 Erstanträge) um 76,4 Prozent und gegenüber dem Vormonat (9.828 Erstanträge) um 0,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im März 2014 (1.441) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (716) um 101,3 Prozent und gegenüber dem Vormonat (1.392) um 3,5 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.
Im März 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 11.199 Personen (Vormonat: 11.908, Vorjahresmonat: 5.690) entschieden. 2.098 Personen (18,7 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 168 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.930 Personen (17,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im März 2014 erhielten 632 Personen (5,7 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im März 2014 bei 160 Personen (1,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.535 Personen (31,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 4.774 Personen (42,6 Prozent).
II.Laufendes Jahr - 1. Quartal 2014
Für das erste Quartal 2014 ergeben sich folgende Zahlen:
Asyl haben insgesamt 37.820 Personen in Deutschland beantragt, darunter 32.949 als Erstanträge und 4.871 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (21.520 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 16.300 Personen (75,7 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (19.086 Erstanträge) um 72,6 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2014 (4.871) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2.434) um 100,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.
Im ersten Quartal 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 33.585 Entscheidungen (Vorjahr: 14.879) getroffen. Insgesamt 5.668 Personen (16,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 472 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 5.196 Personen (15,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 1.925 Personen (5,7 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im ersten Quartal 2014 bei 448 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 10.444 Personen (31,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 15.100 Personen (45,0 Prozent).
Ende März 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 100.628, davon 91.222 als Erstanträge und 9.406 als Folgeanträge (Vormonat: 99.875 anhängige Verfahren, davon 90.184 Erst- und 9.691 Folgeanträge).
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