14. Gesetz zur Änderung des SGB V tritt am 1. April 2014 in Kraft

Kurzfassung: 14. Gesetz zur Änderung des SGB V tritt am 1. April 2014 in KraftAktionsbündnis gegen Darmkrebs wird mit dem Felix Burda Award 2014 ausgezeichnetMit dem Felix Burda Award 2014 in der Kategorie "Enga ...
[Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - 07.04.2014] 14. Gesetz zur Änderung des SGB V tritt am 1. April 2014 in Kraft

Aktionsbündnis gegen Darmkrebs wird mit dem Felix Burda Award 2014 ausgezeichnet
Mit dem Felix Burda Award 2014 in der Kategorie "Engagement des Jahres" wurde gestern das Aktionsbündnis gegen Darmkrebs im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung im Hotel Adlon Kempinski in Berlin ausgezeichnet. Ziel des Aktionsbündnisses gegen Darmkrebs ist, die Zahl der Darmkrebserkrankungen und Darmkrebstoten in Deutschland durch eine verbesserte Darmkrebsvorsorge deutlich zu reduzieren.
Annette Widmann-Mauz, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, sagte in ihrer Laudatio an die Preisträger: "Es ist ein schwieriges Unterfangen, die Bevölkerung zur Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung zu bewegen. Das Aktionsbündnis gegen Darmkrebs hat sich dieser Herausforderung erfolgreich gestellt und einen weg- und zukunftsweisenden Lösungsansatz entwickelt. Das innovative Modell der beteiligten Krankenkassen liefert einen bedeutsamen Input zur Verbesserung der Prävention von Darmkrebs".
62.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Darmkrebs, 26.000 Menschen sterben daran. Dabei kann Darmkrebs, wie sonst keine andere Krebserkrankung, durch verschiedene Vorsorgemaßnahmen verhindert werden. Bei rechtzeitiger Früherkennung von Darmkrebs liegen die Heilungschancen bei etwa 90 Prozent.
Bei dem in 2012 gestarteten bundesweiten Aktionsbündnis gegen Darmkrebs, eine gemeinsame Initiative des BKK-Landesverbandes NORDWEST, des BKK Bundesverbandes, des BKK Dachverbandes e. V., der Felix Burda Stiftung und der mehr als 60 Betriebskrankenkassen, werden Versicherte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, schriftlich von ihrer Krankenkasse zu einer Darmspiegelung eingeladen. Alternativ wird den Versicherten, die keine Koloskopie wünschen, ein kostenfreier immunologischer Stuhltest angeboten. Dieses Angebot erhalten auch die Versicherten im Alter von 50 bis 54 Jahren.
Die organisatorische Weiterentwicklung des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms ist eines der zentralen Themen im Nationalen Krebsplan. Mit Inkrafttreten des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz in 2013 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, die bestehende Darmkrebsfrüherkennung in den kommenden drei Jahren in ein organisiertes Programm mit einem persönlichen Einladungsverfahren und einer durchgängigen Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle zu überführen. Der Gemeinsame Bundesausschuss, als höchstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat seine Beratungen über die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des zukünftigen Programms zur Darmkrebsfrüherkennung bereits aufgenommen.
Annette Widmann-Mauz erklärte hierzu: "Das Aktionsbündnis gegen Darmkrebs greift eines der zentralen Anliegen des Nationalen Krebsplans auf. Ich bin sicher, dass dieses Modellprojekt wichtige fachliche Impulse für die laufenden Beratungen im Gemeinsamen Bundesausschuss geben wird."

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