Nach Gutachtervotum muss Land Anstrengung für Nachflugverbot verstärken

Kurzfassung: Nach Gutachtervotum muss Land Anstrengung für Nachflugverbot verstärkenNach der gutachterlichen Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) für generelle Nachtflugverbote zwischen ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 26.03.2014] Nach Gutachtervotum muss Land Anstrengung für Nachflugverbot verstärken

Nach der gutachterlichen Empfehlung des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) für generelle Nachtflugverbote zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag AXEL VOGEL die Landesregierung aufgefordert, ihre Anstrengungen für ein nächtliches Flugverbot am BER zu intensivieren.
"Ich fordere die Landesregierung auf, den Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen BER erneut auf den Prüfstand zu stellen und die Frage des Nachflugs neu zu entscheiden", sagte AXEL VOGEL anlässlich der heutigen Übergabe des Sondergutachtens "Fluglärm reduzieren - Reformbedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten" des SRU. Aus seiner Sicht muss ein achtstündiges Nachtflugverbot im Planfeststellungsbeschluss verankert werden.
AXEL VOGEL verwies darauf, dass Brandenburg den Planfeststellungsbeschluss auch ohne Zustimmung Berlins und des Bundes ändern könne, wenn sich für die Genehmigung des Flughafens grundlegende Sachverhalte geändert haben. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung durch Lärm seien eine solche grundlegende Änderung, sagte AXEL VOGEL.
Der SRU kommt in seinen Handlungsempfehlungen zum aktiven Lärmschutz zu dem Schluss, dass "der Schutz der gesamten Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) gewährleistet bleiben" müsse.
>> Weitere Informationen auf der Webseite des Umweltrats

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