ARCD: Vorsicht, Wildwechsel im Frühjahr!

Kurzfassung: ARCD: Vorsicht, Wildwechsel im Frühjahr!- Wildwechsel nach Zeitumstellung vermehrt während des Berufsverkehrs- Gefährliche Ausweichmanöver vermeiden- Nach Unfall Polizei ...
[ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland - 24.03.2014] ARCD: Vorsicht, Wildwechsel im Frühjahr!

- Wildwechsel nach Zeitumstellung vermehrt während des Berufsverkehrs
- Gefährliche Ausweichmanöver vermeiden
- Nach Unfall Polizei oder Jäger verständigen
Durch die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit in der Nacht vom 29. auf den 30. März erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen, warnt der ARCD. Besondere Vorsicht ist hier gefragt.
Am Wochenende wird die Uhr wieder vorgestellt, doch Tiere machen diese Zeitumstellung nicht mit. Rehwild ist besonders in der Dämmerung, und damit in der Zeit des Berufsverkehrs, auf Futtersuche und wechselt dabei zwischen Wald- und Feldbereichen. Hinzu kommt, dass sich Wildschweine, Rehe und andere Arten nach dem Winterschlaf oder der Winterruhe im März und April verstärkt auf Futtersuche begeben und sich in den Morgenstunden an den Straßenrand wagen. Die Wildwechselzonen liegen oft in bekannten Bereichen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Hier müssen Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Vorsicht ist auch bei neu gebauten Straßen durch Wälder geboten, denn hier behalten die Tiere in der Regel ihren gewohnten Wechsel bei.
Mit Nachzüglern rechnen
Taucht Wild auf oder in der Nähe der Fahrbahn auf, verringert man die Geschwindigkeit, blendet ab und hupt. Keinesfalls sollte man gefährliche Ausweichmanöver wagen: Die Gefahr, dass man mit entgegenkommenden Fahrzeugen zusammenstößt oder die Fahrt am Baum endet, ist zu groß. "Wichtig ist auch, dass man mit Nachzüglern rechnet, denn ein Tier kommt selten allein", rät ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
Nach einem Wildunfall
Hat es gekracht, schaltet man die Warnblinkanlage ein und sichert die Unfallstelle mit einem Warndreieck. Totes Wild zieht man von der Straße, fasst es aber wegen der Tollwutgefahr nicht mit bloßen Händen an. Auf keinen Fall nimmt man den Kadaver mit, denn sonst macht man sich der Wilderei strafbar. Außerdem verständigt man, auch wenn das Tier augenscheinlich nicht verletzt ist, die Polizei oder den Jäger und lässt sich den Wildunfall bestätigen. In einigen Bundesländern sind Wildunfälle sogar meldepflichtig. Hilfreich ist es für den Jäger, der das verletzte Tier aufspüren soll, die Fluchtrichtung zu kennen.
Versicherung zahlt nicht immer
Der ARCD weist darauf hin, dass Versicherer bei einer Teilkaskoversicherung meist nur den Schaden von Unfällen mit Jagdwild übernehmen. Eichhörnchen etwa zählen oft nicht dazu, Hasen dagegen schon. Manche Automobilclubs übernehmen Zuschüsse zur Kaskoversicherung - der ARCD beispielsweise bei Zusammenstößen mit Tieren jeglicher Art und bis zu 300 Euro je Fall im Rahmen der Clubhilfe. ARCD
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