Barrierefreier ÖPNV bis 2022 barrierefrei, aber pleite?

Kurzfassung: Barrierefreier ÖPNV bis 2022 barrierefrei, aber pleite?Das Seminar befasst sich mit den Regelungen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit. Nach 8 Abs. 3 PBefG gilt ...
[Deutsches Institut für Urbanistik gGmbh - 14.03.2014] Barrierefreier ÖPNV bis 2022 barrierefrei, aber pleite?
Das Seminar befasst sich mit den Regelungen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zur Barrierefreiheit. Nach 8 Abs. 3 PBefG gilt es im Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Diese Regelung stellt eine Erhöhung der Anforderungen von "weitgehender Barrierefreiheit" zur einer "vollständigen Barrierefreiheit" dar und damit eine Herausforderung für Verkehrsunternehmen und Kommunen. Dabei ist der Rechtsbegriff der "vollständigen Barrierefreiheit" im Nahverkehr noch nicht ausreichend präzisiert. Außerdem dürften bei vielen Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgrund der Finanzlage Probleme mit fristgerechten Umsetzungen entstehen. Des Weiteren ist der notwendige Handlungsumfang unklar: Was für einen Sinn macht z.B. eine vollständig barrierefreie Haltestelle, wenn das Umfeld nicht barrierefrei ist? Welchen Einschränkungen entstehen dadurch für die Flexibilität von Linienführungen oder für die Anlage von Haltestellen?
Die Umsetzung der Regelungen erfordert zuerst eine Bestimmung des Begriffs der "vollständigen Barrierefreiheit" für das System des ÖPNV. Daraus abgeleitet sind Umgestaltungsnotwendigkeiten zu definieren sowie Aufwand und Finanzierungsmöglichkeiten für die Aufgabenträger abzustecken.
Das Seminar behandelt insbesondere folgende Themen:
- Definition der "vollständigen Barrierefreiheit", Einschränkungsarten und Betroffenengruppen
- Anpassungsbedarf: Umfang und Umsetzungsmöglichkeiten, Ausnahmetatbestände wie z.B. technische und wirtschaftliche Unmöglichkeit
- Aufgaben-Differenzierung nach Aufgabenträger/Baulastträger
- Finanzierung der Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht nur hinsichtlich der Modernisierungskosten, sondern auch der Unterhaltungs- und Nachbesserungskosten
- Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum
Seminarleitung:
Dr.-Ing. Wulf-Holger Arndt, Deutsches Institut für Urbanistik
Programm mit Detailinfos/Konditionen:
http://www.difu.de/veranstaltungen/2014-05-14/barrierefreier-oepnv-bis-2022-barrierefrei-aber-pleite.html
Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen des öffentlichen Verkehrs, Aufgabenträgerschaft, Verkehrsplanung, Recht, kommunale Unternehmen und für Ratsmitglieder
Veranstalter und Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin

Ansprechpartnerin/Anmeldung:
Sylvia Bertz
Telefon: 030/39001-258
Fax: 030/39001-268
E-Mail: bertz@difu.de
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.
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