easy-limited.ch: ALV trotz Selbsterwerb mit britischer Limited

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Kurzfassung: Auch Selbstständige können sich in der Schweiz gegen Arbeitslosigkeit versichern, allerdings nur wenn der Betrieb als GmbH geführt wird, doch die ist mit 20'000 Stammkapital teuer. Statt einer GmbH erfüllt auch auch eine britische Limited (LTD) ab einem Pfund genau denselben Zweck.
[easy & simple Formations UK Ltd. - 06.04.2011] Freiheit auf der einen Seite, Unsicherheit auf der anderen: Das Los von Schweizer Selbstständigen ist nicht von Glück allein geprägt. Denn ob das Einkommen im nächsten Monat noch reicht, steht jeden Monat wieder oft völlig in den Sternen.

Während sich festangestellte Arbeitnehmende, die in der Schweiz einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sich bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gegen den Fall der Fälle versichern können, bleibt dieser Luxus Selbstständigen vorenthalten. Bleiben Aufträge plötzlich aus und reicht der Verdienst nicht mehr zum Leben, so gibt es trotz faktischer Arbeitslosigkeit keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen.

Während in Deutschland die Verhältnisse hier völlig unabhängig von der Rechtsform sind, mit der der Betrieb geführt wird, sorgt in der Schweiz eine Besonderheit in der Gesetzgebung dafür, dass Selbstständige, die ihren Betrieb in Form einer GmbH oder AG führen, sich dennoch sozialversichern können: Ein Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft wird nach dem Schweizer Sozialversicherungsrecht wie ein Angestellter behandelt. Das bedeutet, dass damit auch Selbstständige einen Anspruch auf die Leistungen der ALV haben, wenn der Betrieb als GmbH oder AG geführt wird.

Dem gegenüber stehen allerdings spürbare Investitionskosten: 20'000 CHF sind alleine an Stammkapital für eine GmbH-Gründung aufzubringen, da das vorgeschriebene Mindestkapital von 20'000 CHF voll libriert werden muss. Notare und das Handelsregisteramt verschlingen in der Regel zusätzlich weitere 2'000-3'000 Franken. Insbesondere Sachgründungen schlagen hier kräftig mit Gebühren zu Buche, so dass die Absicherung für den Fall einer Arbeitslosigkeit über den Umweg GmbH eine teure Sache werden kann. Speziell Berufsstarter und Kleinunternehmer können eine solche Summe, die das Ansparen mehrerer Monatsgehälter im Vorfeld voraussetzt, oft schlichtweg nicht aufbringen.

Abhilfe kommt nun aus England: Eine alternative Rechtsform, die in diesem Kontext denselben Vorteil bietet wie eine Schweizer GmbH, ist die britische Limited (LTD). Sie kann mit einem Bruchteil der Kosten einer GmbH-Gründung innerhalb von 24 Stunden einfach online gegründet werden. Schweizer Geschäftsleute müssen dazu weder in England wohnen noch nach England reisen. Statt 20'000 CHF genügt bereits 1 Pfund an Stammkapital.

Nach der Gründung in England wird dann in der Schweiz einfach eine Schweizer Zweigniederlassung angemeldet. Diese ist rechtlich einer Schweizer GmbH gleichgestellt und hat auch im Hinblick auf den sozialversicherungsrechtlichen Status der Gesellschafter denselben Effekt wie eine Schweizer GmbH: Die Gesellschafter können sich bei der Arbeitslosenversicherung anmelden - und erhalten, wenn die Firma nicht mehr zahlen kann, monatliche Bezüge.

Sollte sich das Vorhaben wider Erwarten als nicht tragfähig erweisen und scheitern, so besteht im schlimmsten Fall ein Anspruch auf Tagegeld. Als Tagegeld werden üblicherweise 80 Prozent des versicherten Lohns (max. 126'000 Franken pro Jahr) ausbezahlt.

Eine britische Limited Company sorgt so neben dem allgemeinen Haftungsschutz für die Gesellschafter, den diese Gesellschaftsform auch in der Schweiz mit sich bringt, für zusätzliche Sicherheit durch die Möglichkeit sich als freischaffender Unternehmer gegen Arbeitlosigkeit zu versichern.

Kostenlose und ausführliche Information zur Gründung einer englischen Limited Company in der Schweiz gibt es unter www.easy-limited.ch
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