11.220 Asylanträge im Februar 2014

Kurzfassung: 11.220 Asylanträge im Februar 2014Im Februar 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.220 Asylanträge gestellt, 69,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Februar 2013. D ...
[Bundesministerium des Innern (BMI) - 13.03.2014] 11.220 Asylanträge im Februar 2014

Im Februar 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.220 Asylanträge gestellt, 69,1 Prozent mehr als im Vorjahresmonat Februar 2013. Davon waren 9.828 Erstanträge und 1.392 Folgeanträge. Dies stellt gegenüber Februar 2013 eine Steigerung von 69,3 Prozent bzw. 67,7 Prozent dar.
Entschieden hat das Bundesamt im Februar 2014 über die Anträge von 11.908 Personen. 2.118 Personen erhielten die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention (17,8 Prozent aller Asylentscheidungen).
Zudem erhielten 648 Personen (5,4 Prozent) subsidiären Schutz im Sinne der EU-Richtlinie 2011/95/EU. Bei 163 Personen (1,4 Prozent) wurden Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2014 11.220 Personen Asyl beantragt, davon 9.828 als Erstanträge und 1.392 als Folgeanträge. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 4.584 Personen (69,1 Prozent) gestiegen und gegenüber dem Vormonat um 3.243 Personen (-22,4 Prozent) gesunken.
Die Zahl der Asylerstanträge im Februar 2014 (9.828) stieg damit gegenüber dem Vorjahresmonat (5.806 Erstanträge) um 69,3 Prozent und ist gegenüber dem Vormonat (12.556 Erstanträge) um -21,7 Prozent gesunken. Hauptherkunftsländer waren Syrien, Serbien und Albanien.
Die Zahl der Asylfolgeanträge im Februar 2014 (1.392) stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat (830) um 67,7 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat (1.907) um -27,0 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.
Im Februar 2014 hat das Bundesamt über die Anträge von 11.908 Personen (Vormonat: 10.655, Vorjahresmonat: 4.492) entschieden.
2.118 Personen (17,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 149 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.969 Personen (16,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Im Februar 2014 erhielten 648 Personen (5,4 Prozent) nach 4 des Asylverfahrensgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2014 bei 163 Personen (1,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 3.408 Personen (28,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.571 Personen (46,8 Prozent).
II.Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Februar 2014 ergeben sich folgende Zahlen:
Asyl haben insgesamt 26.069 Personen in Deutschland beantragt, darunter 22.692 als Erstanträge und 3.377 als Folgeanträge. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (15.023 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 11.046 Personen (73,5 Prozent).
Die Zahl der Asylerstanträge im bisherigen Jahr 2014 stieg damit gegenüber dem Vorjahreszeitraum (13.327 Erstanträge) um 70,3 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Syrien und Afghanistan. Die Zahl der Asylfolgeanträge im bisherigen Jahr 2014 (3.377) stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (1.696) um 99,1 Prozent. Hauptherkunftsländer waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina.
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2014 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 22.505 Entscheidungen (Vorjahr: 9.220) getroffen.
Insgesamt 3.581 Personen (15,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 305 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 3.276 Personen (14,5 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Weitere 1.281 Personen (5,7 Prozent) erhielten subsidiären Schutz nach 4 des Asylverfahrensgesetzes im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2014 bei 288 Personen (1,3 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 6.916 Personen (30,7 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 10.439 Personen (46,4 Prozent).
Ende Februar 2014 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge bei 99.875, davon 90.184 als Erstanträge und 9.691 als Folgeanträge (Vormonat: 99.999 anhängige Verfahren, davon 90.083 Erst- und 9.916 Folgeanträge).
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