Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten

Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
Kurzfassung: Handelt es sich bei einem Ehegatten um einen Unternehmer oder Freiberufler, kann die Unternehmensbeteiligung im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sein.
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 25.06.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein zugewinnberechtigter Ehegatte kann von dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend machen. Allerdings können Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt auch für den Fall des Anspruches auf Zugewinnausgleich in dem ein Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird.

Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann allerdings, beispielsweise im Falle der "Alleinverdiener-Ehe" gegebenenfalls unangemessen sein. Für die Ehegatten besteht dann die Möglichkeit, allein das betroffene Unternehmen oder die Unternehmensbeteiligung vom Zugewinnausgleich auszuschließen und das übrige Vermögen trotzdem den Regelungen des Zugewinnausgleichs unterfallen zu lassen.

Für den Fall, dass auch ein Ausschluss vom Versorgungsausgleich durch den Ehevertrag sichergestellt werden soll, muss der Unternehmer oder Freiberufler die Altersvorsorge des anderen Ehegatten gewährleisten. Dies kann entweder durch den Abschluss einer Lebensversicherung oder durch Übertragung von Vermögensgegenständen, die dazu geeignet sind, dessen Altersvorsorge zu sichern, geschehen.

Außerdem können die Ehegatten eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs durch Festlegung eines Höchstbetrages vereinbaren. Eine solche Klausel wird in der Regel dann in den Ehevertrag hineingenommen, wenn einer der Ehegatten besonders vermögend ist.

Auch Vermögenswerte, die in die Ehe mit eingebracht wurden, werden im Falle eines bestehenden Anspruches auf Zugewinnausgleich mitgerechnet. Deshalb gilt es vor der Ehe präventiv zu denken, um nicht unter Umständen das Vermögen zu riskieren, das in die Ehe mit eingebracht wird. Durch den Abschluss eines Ehevertrages kann dies verhindert werden. Ein im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt unterstützt Eheleute bei der Gestaltung des Ehevertrages und ermöglicht deren Absicherung.

Dieser berät die Eheleute auch im Hinblick darauf, ob und wann eine Gütertrennung sinnvoll ist und welche Folgen sich daraus ergeben. Außerdem unterstützt ein im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt Eheleute bei Schwierigkeiten während der Scheidung oder bei der Abfassung des Ehevertrages.

http://www.grprainer.com/Ehevertrag.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/83964

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.