Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger des Schifffonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven"

Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger des Schifffonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven"
Kurzfassung: Anlegern des Schifffonds MS "Frisia Alster" MS "Cuxhaven" bietet sich gegebenenfalls die Möglichkeit, ihr investiertes Geld über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Berater wiederzuerlangen.
Durchsetzung von Ansprüchen der Anleger des Schifffonds MS GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 27.05.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Auch die Schiffe MS "Frisia Alster" und MS "Cuxhaven" der Fondsgesellschaft spüren die Auswirkungen der kritischen Situation auf dem Schifffahrtsmarkt. Bereits seit geraumer Zeit soll sich die schwierige wirtschaftliche Lage bei den Fondsschiffen bemerkbar machen. Die Pooleinnahmen der MS "Frisia Alster" reichen offenbar nicht zur Begleichung der Hypothekendarlehenszinsen aus. Für die Anleger des Schifffonds ist es nun von Bedeutung, ob und wie Sie ihre Investition noch retten können.

Möglicherweise könnte dies durch Schadensersatzansprüche gegen die Berater gelingen. Denn fehlerhafte Beratung und Prospekte im Zusammenhang mit dem Schifffonds können Ansprüche begründen. Eine fehlerhafte Beratung ist schon dann anzunehmen, wenn die Anleger bei Zeichnung des Fonds nicht über mögliche Risiken informiert wurden und eben dieser Informationsmangel zur Zeichnung der Anlage geführt haben. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Schifffonds scheint es vermehrt zu Beratungs- und Prospektfehlern gekommen zu sein.

Ein wichtiger Punkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen könnte die genutzte Anlagesumme für den Erwerb der Schiffe sein. Offenbar betrug der Anteil des Anlegerkapitals am Kauf und Bau der Schiffe nur einen kleinen Teil. Der Rest wurde über Kredite finanziert. Der Anteil der Fremdfinanzierung sorgt für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit der Schiffe. Ein weiteres Problem stellt die Verwendung von investierten Geldern für Vertriebskosten dar. Es heißt, dass 17% der angelegten Summe an die Vertriebsgesellschaften gezahlt wurde. Die unzureichende Unterrichtung der Anleger seitens der Berater, insbesondere über die großen wirtschaftlichen Risiken kann zu einem Schadensersatzanspruch führen.

Anlegern des Schifffonds ist es zu raten, sich an einen im Bank- und Kapitalmarkrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden. Vor dem Hintergrund möglicher Fehler kann ein Rechtsanwalt dabei helfen etwaige Schadensersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen, so dass das angelegte Geld eventuell noch gesichert werden kann.

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