Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig
Kurzfassung: Das zum 01.01.2009 mit der Erbschaftssteuerreform in Kraft getretene neue Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) wird wohl erneut auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft.
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 18.02.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az.: II R 9/11) beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut in Frage gestellt, dass das ErbStG in der Fassung von 2009 mit einzelnen Vorschriften gegen den im Grundgesetz verankerten Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der BFH geht davon aus, dass insbesondere einige Steuervergünstigungen über das frühere Recht hinausgehen und sogar eine vollständige Steuerfreistellung möglich sei. Eine Steuerbefreiung sei mit dem neuen Gesetz der Normalfall geworden, die tatsächliche Besteuerung der Sonderfall. Steuerbegünstigungen mit diesem finanziellen Umfang überschreiten, so der BFH, das verfassungsrechtlich zulässige Maß.

Der BFH ist der Auffassung, diese möglichen Verfassungsverstöße würden zu einer das ganze Gesetz betreffenden Fehlbesteuerung führen. Dies gelte bereits, wenn man jeden Verstoß einzeln, vor allem aber auch wenn man sie zusammen betrachte. Es ginge vor allem darum, dass Steuerpflichtige, die nach dem Gesetz keinerlei Vergünstigungen erhalten, in dem Recht auf eine gleichmäßige und der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entsprechenden Besteuerung verletzt würden. Darin liege der Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz.

Betroffene können unter Umständen von der noch ausstehenden Entscheidung des BVerfG profitieren. Denn schon im Beschluss des BFH sollen bereits deutlich geworden sein, dass dieser das Gesetz für verfassungswidrig halte. Demnach ist eine positive Entscheidung des BVerfG wohl nicht unwahrscheinlich. Im Hinblick darauf und im Hinblick auf eine endgültige Entscheidung könnte es für Betroffene ratsam sein, in entsprechenden Fällen gegen einen etwaigen Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid Einspruch erheben unter Hinweis auf das laufende Verfahren.

Die Erbschaftssteuer ist komplex, sie unterliegt einem ständigen Wandel und kann von einem Laien kaum durchdrungen werden. Deshalb sollten Betroffene sich von einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen beraten lassen. Dieser kann für Sie Einspruch gegen einen Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid erheben und diesen damit im Hinblick auf das laufende Verfahren offen halten. Betroffene sollten sich auch im Hinblick darauf durch einen im Erbrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Erbschaftssteuer.html
Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover Stuttgart berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/71851

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz möglicherweise doch verfassungswidrig" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.