Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf

Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf
Kurzfassung: Der britische Lebensversicherer Clerical Medical versendet anscheinend Fragebögen an seine Anleger. Diese sollten jedoch beim Ausfüllen der Bögen vorsichtig sein.
Fragebögen von Clerical Medical im Umlauf GRP Rainer LLP
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 17.12.2012] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden.

So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle im Bereich Clerical Medical vorgelegt wurden, wohl häufig zu Lasten des britischen Lebensversicherers (u.a. BGH, Az.: IV ZR 271/10). Auch einige Oberlandesgerichte sollen Anlegern von Clerical Medical bereits Schadensersatzansprüche gegen den Lebensversicherer zugesprochen haben. Die Erfolgsaussichten betroffener Anleger stehen nach dieser Rechtsprechung momentan also wohl nicht schlecht.

Möglicherweise hängt die Versendung der Fragebögen mit dieser vermehrten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zusammen, doch dies lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Vorsichtshalber sollten die betroffenen Anleger die Fragebögen jedenfalls nicht alleine ausfüllen, um sicherzugehen, dass ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Um sich keine möglicherweise bestehenden Ansprüche abzuschneiden, ist es den Anleger daher zu empfehlen, einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt bei der Beantwortung der Fragen zur Beratung hinzuzuziehen. Dieser kann genau prüfen und herausfiltern, welche Fragen gefährlich sind und welche problemlos beantwortet werden können.

Der BGH hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass Clerical Medical seine Aufklärungspflichten nicht ausreichend erfüllt habe. Viele Anleger sollen unzureichend über die Funktionsweise der Versicherung sowie auch hinsichtlich der zu erwartenden Renditen aufgeklärte worden sein. In einem solchen Fall können betroffene Anleger möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen.

Es ist Anlegern von Clerical Medical, die sich falsch beraten fühlen, daher zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann Erfolgsaussichten einzelfallbezogen prüfen und bestehende Ansprüche gegen Clerical Medical anschließend auch durchsetzen.

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