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Unrechtmäßiges Tragen eines Doktortitels rechtfertigt noch keine Kündigung - Arbeitsrecht
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Trägt ein Arbeitnehmer unrechtmäßig einen Doktortitel und wird dies erst während des Arbeitsverhältnisses bekannt, so kann der Arbeitgeber nicht aus diesem Grund die Kündigung aussprechen. ... weiter lesen Quelle
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