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OLG Hamm zum Widerruf eines via Haustürgeschäft erfolgten Beitritts in einen Investmentfonds
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Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen, gilt bei durch Haustürgeschäft erfolgtem Beitritt in einen Investmentfond nicht, wenn der Anleger über seine Widerrufsrechte unzureichend belehrt wurde. ... weiter lesen Quelle
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