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Berater muss eine etwaige Aufklärung über Prospektfehler beweisen - Kapitalmarktrecht
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Berater müssen über Fehler oder Informationslücken in Prospekten aufklären, ansonsten liegt ein Beratungsfehler vor. Die Beweislast für die Aufklärung liegt beim Berater. ... weiter lesen Quelle
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