GRP Rainer LLP

Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich - Wettbewerbsrecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 30,63 Kb
Bei der Frage, ob eine Geschäftspraxis irreführend ist, muss nicht auf die Einhaltung der beruflichen Sorgfaltspflicht eingegangen werden. Vielmehr ist nur die Unwahrheit der Praktik maßgeblich. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/96312

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich - Wettbewerbsrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich - Wettbewerbsrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.