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Werbemaßnahmen eines Zahnarztes können wettbewerbswidrig sein - Wettbewerbsrecht
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Bietet ein Zahnarzt seine Leistungen über ein Gutscheinportal an, ist in dem Verhalten ein anpreisendes Werben und somit ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen. ... weiter lesen Quelle
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