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Nichtigkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen im Versicherungsrecht
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass Lebensversicherer trotz gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen bei Kündigung keinen Anspruch auf Zahlung noch nicht getilgter Abschluss- und Vertriebskosten haben. ... weiter lesen Quelle
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