GRP Rainer LLP

Irreführende Blickfangwerbung durch Aktionsangebot - Unlauterer Wettbewerb
740x317 Pixel - Dateigröße: 30,63 Kb
Die Werbung mit einem Aktionsangebot kann irreführend sein, wenn bestehende Einschränkungen des Aktionsangebotes nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Werbung genannt werden. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/94244

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Irreführende Blickfangwerbung durch Aktionsangebot - Unlauterer Wettbewerb" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Irreführende Blickfangwerbung durch Aktionsangebot - Unlauterer Wettbewerb" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.