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Verschwiegenheitspflicht trifft Arbeitnehmer nur bei berechtigtem Interesse - Arbeitsrecht
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Bei der Beurteilung der Verschwiegenheitspflicht eines Arbeitnehmers muss zwingend auf das berechtigte Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers eingegangen werden. ... weiter lesen Quelle
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