Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR - Fachanwalt für Bankrecht

Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zu Darlehensverträgen
300x300 Pixel - Dateigröße: 16,85 Kb
Das OLG Frankfurt am Main hat kürzlich entschieden: Der beklagte Lebensgefährte muss die Restschulden seiner Lebensgefährtin (im Folgenden Darlehensnehmerin) nicht zurückzahlen, auch wenn er den Darlehensvertrag zur Finanzierung eines der Darlehensnehmerin allein gehörenden Hausgrundstückes mitunterzeichnet hatte. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Frau Maren Boryszewski

Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
Weimarische Straße 5
10715 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 85102290
Fax:
030 85102291
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/93216

https://www.prmaximus.de/pressefach/kanzlei-adolph-und-boryszewski-gbr-pressefach.html
Die Pressemeldung "Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zu Darlehensverträgen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zu Darlehensverträgen" ist Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR, vertreten durch Maren Boryszewski.