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Bei offenen Immobilienfonds droht Verjährung zum Jahresende - Kapitalmarktrecht
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Möglicherweise können Anleger Schadensersatzansprüche gegen Banken aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung bei der Anlage in offene Immobilienfonds nur noch bis zum Jahresende geltend machen. ... weiter lesen Quelle
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