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Minderung des Beteiligungswerts kann nur Schadensersatz durch Leistung an die Gesellschaft begründen - Gesellschaftsrecht
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Schadensersatz wegen Minderung eines Beteiligungswertes an einer GmbH kann nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangt werden und nicht an den Gesellschafter persönlich. ... weiter lesen Quelle
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