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Arbeitnehmer nur bei berechtigtem Interesse zur Verschwiegenheit verpflichtet - Arbeitsrecht
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Eine Verschwiegenheitspflicht trifft einen Arbeitnehmer nur, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Insbesondere muss das Recht auf freie Meinungsäußerung beachtet werden. ... weiter lesen Quelle
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