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Keine Testierunfähigkeit aufgrund tödlicher Erkrankung im Endstadium - Testament
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Grundsätzlich ist ein Testament, das ein Todkranker im Endstadium errichtet, nicht unwirksam. Für die Annahme der Testierunfähigkeit müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte vorliegen. ... weiter lesen Quelle
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