GRP Rainer LLP

Kosten eines Maklers können als Werbungskosten angesetzt werden - Steuerrecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Fallen beim Verkauf eines Hauses Maklerkosten an, können diese in einigen Fällen als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften angesetzt werden. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/89741

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kosten eines Maklers können als Werbungskosten angesetzt werden - Steuerrecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Kosten eines Maklers können als Werbungskosten angesetzt werden - Steuerrecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.