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Arbeitgeber muss keine Auskunft über Einstellungskriterien erteilen
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Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegenüber dem Arbeitgeber keinen Anspruch auf Erteilung von Auskünften bezüglich des Einstellungsverfahrens, insbesondere in Bezug auf die Kriterien zur Einstellung. ... weiter lesen Quelle
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