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GRP Rainer die Bewertung von Mehrstimmrechten in einer Publikums-KG
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Räumt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG der Komplementärin ein Mehrstimmrecht bei der Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags ein, so ist dies nicht zwingend zulässig. ... weiter lesen Quelle
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