GRP Rainer LLP

Trotz Überlassungsvereinbarung Arbeitsverhältnis mit überlassenem Arbeitnehmer
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzunternehmen kann unter Umständen trotz Überlassungsvereinbarung anzunehmen sein. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/87224

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Trotz Überlassungsvereinbarung Arbeitsverhältnis mit überlassenem Arbeitnehmer" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Trotz Überlassungsvereinbarung Arbeitsverhältnis mit überlassenem Arbeitnehmer" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.