GRP Rainer LLP

Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen
740x317 Pixel - Dateigröße: 31,03 Kb
Bei der Auswahl von Beschäftigten im Rahmen einer Versetzung sollen Arbeitgeber keine unbillige Eingrenzung vornehmen dürfen. Eine ausschließliche Befristung auf ehemals befristet Beschäftigte soll nicht zulässig sein. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/87167

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.