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Keine Auskunftspflicht des Arbeitgebers beim Einstellungsverfahren
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Ein Arbeitgeber soll nicht verpflichtet sein, einem abgelehnten Bewerber mitteilen zu müssen, welche Kriterien er zur Einstellung herangezogen hat und ob ein anderer Bewerber die Stelle erhalten hat. ... weiter lesen Quelle
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