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Risikoaufklärung über Bauvorhaben durch Architekten und Statiker
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Architekten und Statiker haben die Pflicht, den Auftraggeber eines Bauvorhabens über bestehende Risiken aufzuklären, so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 20.06. 2013 (Az.: VII ZR 4/12). ... weiter lesen Quelle
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