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BGH: Erbe muss möglicherweise nur im Rahmen des Nachlasses haften
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Wenn nach Eintritt des Erbfalles aus einem Mietverhältnis noch Forderungen gegen den Erblasser bestehen, soll eine Haftung des Erben lediglich in Höhe des Nachlasses möglich sein. ... weiter lesen Quelle
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