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BGH kippt Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) soll die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern für unwirksam erklärt haben. ... weiter lesen Quelle
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