GRP Rainer LLP

Abnahmepflicht im Baurecht
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Wird zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer ein Bauvertrag geschlossen, wird der Bauherr unter anderem zur Abnahme des Bauwerkes verpflichtet. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr M Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/78750

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Abnahmepflicht im Baurecht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Abnahmepflicht im Baurecht" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.